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7.9

Überprüfung von User Generated Content

In einigen unserer Inhaltsangebote fordern wir Userinnen, User und das Publikum auf, uns Bilder, Videos oder Audiotakes zu senden, die wir in unseren Publikationen verwenden können. Diese Form von User Generated Content verlangt eine besondere Sorgfalt: Die Quelle und der Sachverhalt müssen – wenn möglich im persönlichen Kontakt – kontrolliert werden.

Nach Möglichkeit sollen diese Inhalte auch auf eventuelle Manipulationen und allfällige Verletzungen von Urheber- und/oder Persönlichkeitsrechten überprüft werden. Ist die Überprüfung innert nützlicher Frist nicht möglich, sind wir zu zusätzlicher Transparenz verpflichtet (zum Beispiel: «Diese Aufnahmen von Augenzeuginnen wurden mit einer Handykamera gemacht und zeigen angeblich die Bombenleger»).

User Generated Content wird in der Regel finanziell nicht entschädigt. Nur in begründeten Fällen kann eine Vergütung ausgerichtet werden. Diese richtet sich nach den branchenüblichen Sätzen (siehe 9.2 Kein Kauf von Informationen).

Version: 2024.1.1 04.03.2024