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7.4

Transparenz bei Aufenthaltsorten

Zur Quellentransparenz gehört auch, dass wir in unseren Inhaltsangeboten über die Aufenthaltsorte unserer Berichterstattenden (Reporterinnen, Korrespondenten etc.) keine unredlichen Angaben machen. Wenn unsere Nahost-Korrespondentin oder unser Nahost-Korrespondent aktuelle Vorgänge in Israel aus Zürich kommentiert, müssen wir dies transparent machen.

Bei Audio-Reportagen oder Beiträgen mit Reportage-Charakter geht das Publikum davon aus, dass auch die verwendeten Ambi-Töne vor Ort aufgenommen wurden. Wir verwenden deshalb keine Archiv-Ambi-Töne, die von woanders stammen (beispielsweise Glockengeläut vom Berner Münster in einer Reportage vom Kölner Dom). Ist man zwingend auf Archiv-Ambi-Tonmaterial angewiesen, sind die entsprechenden Töne als solches auszuweisen.

Version: 2024.1.1 04.03.2024