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7.8

Fahndungsbilder und -videos

Die Polizei und Strafverfolgungsbehörden stellen fallweise Bilder von gesuchten oder nicht identifizierten Personen ins Internet. Solche Fahndungsbilder oder -videos werden von uns nicht veröffentlicht, denn Aufnahmen, die wir bei SRF zeigen, haben eine wesentlich grössere denunziatorische Wirkung, als wenn die Polizei sie auf einer eigenen Website publiziert.

Ausnahmen sind möglich, wenn nach mutmasslichen Gewalttäterinnen beziehungsweise Gewalttätern gefahndet wird, die für die Öffentlichkeit eine Bedrohung darstellen.

Auch bei Entführungen, die mit unserer Unterstützung vielleicht aufgeklärt werden können, ist Mithilfe sinnvoll. SRF ist eine Partnerorganisation des Entführungsalarmsystems des Bundesamts für Polizei Fedpol. Im Fall einer Entführung sind wir verpflichtet, die Behörden bei der Fahndung zu unterstützen. Die Vorgehensweise, die Zuständigkeiten sowie formale und inhaltliche Details sind in speziellen Richtlinien geregelt.

Sollen Fahndungsbilder oder -videos publiziert werden oder wird von den Behörden der Entführungsalarm ausgelöst, müssen zwingend die Chefredaktionen informiert werden.

Version: 2024.1.1 04.03.2024