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7.3

Benennen der Interessenbindungen von Protagonisten und Expertinnen

Für das Verständnis von inhaltlichen Positionen ist es wichtig, dass Protagonis­tinnen und Protagonisten nicht nur mit ihrer offiziellen Funktion benannt werden, sondern dass im Bedarfsfall auch weitergehende Interessenbindungen trans­parent gemacht werden.

So können bei Politikerinnen oder Politikern je nach Thema auch ihre Verwaltungsratsmandate oder weitere Ämter in Organisationen oder Institutionen relevant sein. Bei Richterinnen und Richtern kann die Parteizugehörigkeit erwähnt werden, wenn die Weltanschauung im Verfahren bedeutsam ist (zum Beispiel «Welche Mitglieder des Bundesgerichts haben den Entscheid gefällt, dass Ein­bürgerungsentscheide per Urnenabstimmung der Bundesverfassung wider­sprechen?»).

Dasselbe gilt auch für Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Sport: Sie helfen uns, Ereignisse oder Sachverhalte zu erklären. Ihre Einordnungen sind aber auch mit Wertungen und manchmal mit handfesten Interessen verbunden, die wir offenlegen müssen (beispielsweise bei einer Finanzexpertin, deren Bank in enger Geschäftsbeziehung zur analysierten Firma steht, oder bei einem Wissenschaftler, dessen Forschung von einem Interessenverband finanziert wird).

Version: 2024.1.1 04.03.2024