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6.4

Rückzug von Interviews

Kommt keine Einigung über die Verwendung von Interviews zustande, können Interviewte das Gespräch zurückziehen. Nicht zurückziehen können sie den Informationsgehalt des Interviews. In diesem Fall können wir die Aussage in indirekter Rede zitieren.

Beim Rückzug sind Fristen einzuhalten. Der Rückzug eines Interviews kurz vor einer geplanten Sendung (wenn wegen des Rückzugs die Ausstrahlung des Beitrags / der Sendung gefährdet ist) ist missbräuchlich und muss nicht beachtet werden. 

Bei mediengewandten Personen wie Politikerinnen, Managern, Pressesprecherinnen oder Prominenten ist das Recht auf einen Rückzug des Interviews eingeschränkt, insbesondere wenn das Gespräch ordnungsgemäss vereinbart wurde (Thema, Interviewtermin, Publikationsform). Emotionale Sequenzen (zum Beispiel ein Wutausbruch oder eine unbedachte Beschimpfung) oder offensichtlich falsche Aussagen dürfen auch mediengewandte Personen zurückziehen.

Ebenfalls eingeschränkt ist das Recht auf Rückzug bei grösser angelegten Projekten, beispielsweise einer Langzeit-Dokumentation über den Werdegang einer Person. Entsprechend sind diese Protagonistinnen und Protagonisten vor Beginn der Zusammenarbeit auf die Tragweite ihrer Beteiligung und auf die sich aus ihrem Einverständnis dazu ergebende Einschränkung, sich aus einem solchen Projekt zurückzuziehen, eingehend hinzuweisen. Zur Begründung werden sie darüber orientiert, wie aufwendig das Projekt bezüglich Planung, Produktionszeit und Kosten ist.

Version: 2024.1.1 04.03.2024