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6.10

Rassismus und Nationalitätennennung

Rassismus ist in der Schweiz strafbar. Wenn wir über Rassismus berichten, sorgen wir mit einer Einbettung dafür, dass rassistische Aussagen keine Propagandawirkung entfalten. Auch Aussagen der politischen Gegenseite, von Geschädigten oder von Untersuchungsbehörden geben Gegensteuer.

In der Kriminalberichterstattung sind die ethnische und die nationale Zuordnung der Täterin, des Täters oder von Verdächtigen ein umstrittenes Thema. Wir müssen darauf achten, dass wir keine Vorurteile fördern und deshalb den Informationswert gegen die Gefahr einer Diskriminierung abwägen. Umgekehrt dürfen wir Tatsachen nicht einfach ignorieren und uns so dem Vorwurf des Vertuschens aussetzen: Die Nationalität oder die ethnische Zugehörigkeit von Täterinnen, Tätern oder Opfern soll erwähnt werden, wenn sie im Zusammenhang mit dem Delikt bedeutsam ist, die Tat besser zu verstehen hilft und ein begründetes öffentliches Interesse am Hintergrund der Täterschaft besteht.

In längeren Beiträgen oder Dokumentationen können wir bei Bedarf auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit oder Religion stärker eingehen. Denn dort besteht die Möglichkeit, bestimmte Haltungen zu begründen, Zusammenhänge zu erläutern sowie stereotype Vorstellungen zu benennen und ihnen entgegenzuwirken

Version: 2024.1.1 04.03.2024