share-btn
close

Index

9.3

Pflicht zur Selbstdeklaration

Am Anfang eines Recherchegesprächs stellen sich Journalistinnen und Journalisten den Befragten unmissverständlich als SRF-Mitarbeitende vor. Dabei nennen sie ihre Funktion und umschreiben ihr Vorhaben in den Grundzügen (Stossrichtung, Gefäss, in dem es publiziert werden soll).

Nicht nötig ist die Selbstdeklaration bei allgemein zugänglichen Informationen (beispielsweise Bewertung eines ausgeschriebenen Reiseangebots oder eines Restaurants, Besuch einer Ausstellung).

Version: 2024.1.1 04.03.2024