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9.2

Kein Kauf von Informationen

Journalistinnen, Journalisten und Redaktionen von SRF betreiben keinen Scheckbuchjournalismus.

Sie kaufen niemandem Informationen gegen Geld ab. Unzulässig ist es, für brisante, möglicherweise illegal beschaffte Dokumente zu bezahlen. Zulässig ist eine Entschädigung für Spesen und/oder für zeitliche Aufwendungen, die Informantinnen und Informanten erbringen müssen. Für sämtliche Zahlungen – auch für alle sonstigen (legalen) Hilfstätigkeiten zugunsten der journalistisch tätigen SRF-Mitarbeitenden – gilt eine vorgängige Bewilligungspflicht durch die Chefredaktionen oder die Abteilungsleitung. Zudem gilt für diese Zahlungen eine Quittungs- oder Belegpflicht.

Personen, die für ihre Auskünfte und Interviews ohnehin bezahlt werden, erhalten keine Honorare (zum Beispiel Medienbeauftragte, Angestellte einer Firma oder einer Behörde, Mitarbeiter von Denkfabriken, Professorinnen an Schweizer Hochschulen). Die Entschädigung für Auftritte in SRF-Sendungen ist separat geregelt. In Absprache mit den Vorgesetzten ist für Material (Film- und Tonaufnahmen, Grafiken etc.), das in unserem Angebot Verwendung findet, eine Entschädigung zulässig. Der Betrag soll sich an den Richtpreisen für Programmeinkäufe orientieren. Im Zweifelsfall ist die zuständige Chefredaktion oder die Abteilungsleitung zu konsultieren.

Version: 2024.1.1 04.03.2024