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3.5

Meinungsumfragen

Bei der Veröffentlichung von politischen Meinungsumfragen vor Wahlen und Abstimmungen hält sich SRF an die Regeln der Branchenvereinigung Swiss Interview. Unter anderem schreiben diese vor, dass eine Ausgangsstichprobe mindestens 1000 Stimmberechtigte umfassen muss.

Im Rahmen der Berichterstattung über Meinungsumfragen müssen die folgenden Aspekte erwähnt werden:

  • Umfrageinstitut
  • Auftraggebende
  • Befragungszeitraum
  • Durchführungsart (persönlich oder telefonisch)
  • Zahl der Befragten
  • Fehlermarge bei den einzelnen Aussagen
  • Kernwortlaut der Fragen

Meinungsumfragen sollen generell als Momentaufnahmen und nicht als Prognosen präsentiert werden. Wenn die Fehlermarge einer Umfrage mehrere mögliche Ergebnisse eines Urnengangs zulässt, muss in der Berichterstattung darauf hingewiesen werden. Ebenfalls zu erwähnen sind Ereignisse, die Einfluss auf die Meinungsbildung haben können. Journalistinnen und Journalisten, die über die Resultate von SRG-Umfragen berichten, sind verpflichtet, vorgängig am Briefing des jeweiligen Umfrageinstituts teilzunehmen.

Meinungsumfragen dürfen nur bis zehn Tage vor dem Abschluss des Urnengangs veröffentlicht werden.

Bei Themen, zu denen SRF eigene Umfragen realisiert, verzichten wir in der Regel darauf, über Umfragen zu berichten, die andere in Auftrag gegeben haben.

Version: 2024.1.1 04.03.2024