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10.2

Kompetent fragen

Interviews und Gespräche können in verschiedenen Formen und zu verschiedenen Zwecken geführt werden. Immer gilt: Ein Gespräch muss gut vorbereitet sein und kompetent geführt werden.

In Informationssendungen sind Gespräche zu vermeiden, in denen die Journalistin oder der Journalist erkennbar «auf unbekanntem Gelände recherchiert» und deshalb ausserstande ist, kritisch nachzuhaken oder Falschbehauptungen zu widersprechen.

Ausnahmen gelten in Breaking-News-Situationen.

Ein Interview muss ein klares Ziel verfolgen. Die Befragung geht vom Kenntnisstand des Publikums aus und nicht von der fragenden Person.

Viele Interviews werden geschnitten, sodass oft nur einzelne Zitate daraus verwendet werden. Wir achten darauf, jeweils das Best Argument der Gesprächspartnerinnen und -partner zu verwenden.

Die notwendigen Kürzungen entbinden uns nicht von der Pflicht, mit den befragten Personen ein zusammenhängendes, in sich logisches Gespräch zu führen und inhaltlich entsprechend sattelfest zu sein. Besondere Anforderungen stellen Livesendungen: Die Präsentierenden müssen laufend dafür sorgen, dass die Diskussion sachgerecht und fair verläuft.

Die Moderatorin oder der Moderator muss unsachliche Äusserungen oder Falschbehauptungen richtigstellen – oder zumindest die Gegenpositionen erwähnen. Wo Anschuldigungen oder Vorwürfe gegen Dritte erhoben werden, müssen Beschuldigte zu Wort kommen. Wenn sie nicht zur Verfügung stehen, muss die Moderation ihren Standpunkt oder ihren mutmasslichen Standpunkt erwähnen.

Version: 2024.1.1 04.03.2024