5.3
Unfälle und Katastrophen
In der Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen informieren wir sachlich und präzis. Wir achten darauf, nicht unnötig Angst und Schrecken zu verbreiten (zum Beispiel bei Menschen, deren Angehörige unter den Opfern sein könnten).
In den ersten Phasen einer Katastrophe sind oft widersprüchliche und falsche Informationen in Umlauf. Erste Zahlen von Opfern sind fast immer falsch. In dieser Phase ist es besonders wichtig, Fakten und Zahlen zu hinterfragen und auf jeden Fall nur mit Quellenangaben weiterzuverbreiten. Ebenso verzichten wir in dieser Phase auf scheingenaue Zahlen (zum Beispiel «forderte 139 Tote»).
Nach Flugzeugabstürzen oder Bahnunglücken ist die Identifikation des Flugs oder des Zugs regelmässig zu wiederholen, um im Interesse besorgter Personen den Kreis möglicher Opfer einzuschränken. Nach Katastrophen im Ausland ist ein Hinweis, dass keine Opfer aus der Schweiz zu beklagen seien, nützlich – nicht aus Chauvinismus, sondern wiederum mit dem Ziel, besorgte Angehörige zu informieren und zu beruhigen.
Die SRF-Redaktionen achten darauf, dass Angehörige die Namen von Opfern nicht aus unseren Publikationen erfahren. Wir gehen respektvoll mit Trauernden um und zeigen Aufnahmen von Angehörigen der Opfer nur mit grösster Zurückhaltung (keine Nahaufnahmen).
Bei Unglücksfällen und Katastrophen haben Rettungsmassnahmen für Opfer und Gefährdete Vorrang vor dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit.
Auch Unfälle an Sportveranstaltungen zeigen wir so zurückhaltend wie möglich und mit respektvoller Distanz. In der Aufarbeitung schwerer Unfälle (auch mit Todesfolge) verwenden wir keine Videobilder und vor allem keine in Zeitlupe, sondern ein Standbild oder eine Folge von Standbildern. Ausnahmen sind von den Vorgesetzten zu genehmigen (siehe Verhaltensrichtlinien SRF Sport).
Version: 2024.1.3 18.11.2024