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4.2

Fristen vor Abstimmungen

Im Vorfeld von Abstimmungen gelten spezielle Regeln: Die SRF-Redaktionen achten darauf, dass im Gesamtangebot Pro- und Kontra-Positionen insgesamt fair zu Wort kommen und dass die Berichterstattung ein hohes Mass an relevanter, sachlicher Hintergrundinformation enthält. Ausserdem sind die Fristen zu beachten.

Zum Grundangebot im Vorfeld nationaler Abstimmungen gehören in den Informationssendungen von Radio und Fernsehen sowie auf der News-App Berichte über die Positionen des Pro- und Kontra-Lagers sowie die Medienkonferenz des Bundesrats. Berücksichtigt werden ausserdem die Parolen der Bundesratsparteien, die meistens auf Parteitagen/Delegiertenversammlungen beschlossen werden, sowie die Parolen der Parteien, die im Parlament Fraktionsstärke haben.

Für manche Formate gilt diese Grundberichterstattungspflicht nicht: Dazu gehören Podcasts, die lediglich punktuell über Abstimmungen berichten und in denen häufig nur Einzelaspekte aufgegriffen werden, sowie Erklärvideos und andere nichtlineare Formate (Youtube, Instagram etc.). Wir müssen jedoch auch in nichtlinearen Formaten sicherstellen, dass die jeweilige Gegenposition zumindest als (Gegen-)Frage vorkommt oder als Einwand explizit eingebracht wird, selbst wenn zum Beispiel ein Podcast einen sehr spezifischen, engen Fokus hat. Auch in nichtlinearen Formaten muss erkennbar sein, wo die Frontlinien verlaufen. Die gänzlich einseitige Berücksichtigung lediglich eines Lagers ist nicht zulässig.

Für die Berichterstattung über den Pflichtstoff hinaus gelten auf unseren Kanälen verschärfte Sorgfaltspflichten und strenge journalistische Kriterien. Wir berichten nur über Ereignisse und Entwicklungen, die einen Nachrichtenwert und eine hohe Relevanz haben. Grosse Zurückhaltung üben wir bei primär zwecks Medienberichterstattung inszenierten Anlässen, Kundgebungen, Auftritten von Prominenten etc. Das gilt auch, wenn Sport- oder Kulturveranstaltungen als Vehikel für politische Aktionen eingesetzt werden. Wir bieten Aktivistinnen und Aktivisten unmittelbar vor Abstimmungen keine einseitige Plattform.

Je näher der Abstimmungstermin rückt, umso wichtiger sind Sorgfalt, Sachgerechtigkeit und Vielfalt.

Durch die Aktualität diktierte und journalistisch begründbare Berichte über Abstimmungen sind jederzeit möglich, auch kurz vor dem Abstimmungssonntag. Allerdings muss es sich in diesem Fall um News von hoher Relevanz handeln.

Mit der entsprechenden Medienkonferenz des Bundesrats beginnt die Phase des Abstimmungskampfs. Ab diesem Moment gilt es, in der Gesamtheit unserer Berichterstattung zu einer Vorlage die unterschiedlichen Positionen angemessen und mit ihren zentralen Argumenten zu Wort kommen zu lassen. Dabei gelten das Vielfalts- und das Fairnessgebot.

Eine besondere Sorgfaltspflicht gilt für alle Diskussionsformate, Talksendungen und Einzelauftritte von Protagonistinnen und Protagonisten. Hier ist während des gesamten Abstimmungskampfs auf eine vielfältige und faire Besetzung zu achten. In den letzten drei Wochen vor einem Urnengang gibt es keine Einzelauftritte mehr von Exponentinnen und Exponenten, die diesen einseitig eine Plattform bieten.

Bei Volksinitiativen ist in der Öffentlichkeit die eigentliche, vollständige und mitunter umständliche Bezeichnung oft weniger geläufig als es abgewandelte Versionen sind (zum Beispiel Burkainitiative statt Initiative für ein Verhüllungsverbot). Wir verwenden aus Verständlichkeitsgründen häufig den vertrauten Kurzbegriff. Entscheidend ist, dass für das Publikum klar ist, welche Initiative wir meinen.

Diese Bestimmungen gelten verbindlich für alle Gattungen, Formate und Kanäle (inklusive Youtube-Formaten und Podcasts). Ausgenommen ist einzig die Satire ().

Version: 2024.1.1 04.03.2024