4.10
Berichterstattung über Werbe- und Sponsoringkundschaft
Werbe- und Sponsoringkundschaft sowie Medienpartnerinnen und -partner erhalten keine bevorzugte Behandlung im Programm. Buchungen und Partnerschaften dürfen nicht mit redaktionellen Auflagen in den Programminhalten verbunden sein.
Medien-, Verlags- und Veranstaltungspartnerschaften gehen wir nur ein, wenn gewährleistet ist, dass sie eine unabhängige Berichterstattung sowie die freie Themen- und Themenzugangswahl nicht gefährden.
Version: 2024.1.3 18.11.2024