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11.8

Journalistische Nebenbeschäftigungen

Die Leitung von Podien, Diskussionen oder Onlinedebatten gilt als journalistische Nebenbeschäftigung und ist vor einer Zusage an die anfragende Veranstalterin oder den Veranstalter in jedem Fall bewilligungspflichtig (via SAP-Portal: Nebenbeschäftigungen).

Vor Wahlen und Abstimmungen ist die Bewilligungspraxis sehr restriktiv. Die Leitung eines Podiums oder einer virtuellen Debatte einer einzelnen Partei respektive Interessengruppe ist nicht erlaubt. Ebenso unzulässig ist, etwa im Sport, die Leitung von Diskussionsveranstaltungen ehemaliger persönlicher Sponsorinnen und Sponsoren. Möglich sind hingegen Gesprächsleitungen in einem spezifischen Fachgebiet, in dem die SRF-Mitarbeiterin oder der SRF-Mitarbeiter besonderes Fachwissen hat und wenn auf dem Podium die wichtigsten Standpunkte zum Thema (kontradiktorisch) vertreten sind.

Gesprächsleitungen und Moderationen an Veranstaltungen, Symposien oder Fachtagungen werden nur unter der Voraussetzung bewilligt, dass die SRF-Mitarbeitenden ihre journalistische Rolle wahren können. Konkret heisst das: Themen werden 1) kontrovers debattiert und 2) die Moderation oder Gesprächsleitung wird ohne Instruktion des Veranstalters oder der Veranstalterin gestaltet.

Um jeden Anschein von Befangenheit für ihre journalistische Tätigkeit zu vermeiden, signalisieren SRF-Mitarbeitende bei ihrem Auftritt Sachlichkeit und professionelle Distanz zur Veranstalterin oder zum Veranstalter. Obwohl Mitarbeitende in der Regel wegen ihrer SRF-Bekanntheit und ihrer Expertise für Veranstaltungen engagiert werden, machen sie transparent, dass sie als Privatpersonen engagiert sind und folglich nicht die offizielle Position von SRF vertreten.

Version: 2024.1.1 04.03.2024