11.5
Insiderinformationen und Aktienbesitz
SRF-Journalistinnen und -Journalisten verpflichten sich, Insiderinformationen, die ihnen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zukommen, weder für sich selbst zu nutzen noch in irgendeiner Form an Dritte weiterzugeben.
Für wirtschaftliche Aktivitäten gelten folgende Grundsätze:
- Publizistisch tätige SRF-Mitarbeitende dürfen nicht über Unternehmen berichten, von denen sie Aktien oder andere Wertpapiere direkt besitzen.
- Weisungsberechtigte Führungspersonen melden Interessenbindungen ihren Vorgesetzten und treten bei Entscheidungen in den Ausstand.
- Mitgliedern der Wirtschaftsredaktionen ist es untersagt, Aktien von börsenkotierten oder nicht börsenkotierten in- und ausländischen Unternehmen oder andere spekulative Wertpapiere zu halten oder damit zu handeln. Grundsätzlich erlaubt ist die Geldanlage in Fonds, ungehebelten Zertifikaten oder vergleichbaren Produkten. Zulässig ist auch die Abgabe der Vermögensverwaltung an eine Drittperson oder eine neutrale Stelle, die im Rahmen einer generellen Anlagestrategie alle vermögensrelevanten Entscheidungen ohne spezifische Einzelanweisungen übernimmt (diskretionäres Mandat).
Nach Antritt einer Stelle in der Wirtschaftsredaktion haben die Mitarbeitenden ein Jahr Zeit, ihre finanziellen Verhältnisse entsprechend zu ordnen. SRF-Mitarbeitende mit publizistischen Aufgaben müssen, falls konkrete Zweifel an ihrer Unabhängigkeit bestehen, auf Aufforderung der Abteilungsleitung oder der Chefredaktionen ihre Anlagekonten gegenüber einer unabhängigen Vertrauensperson offenlegen.
Version: 2024.1.3 18.11.2024