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Index

11.2

Ämter und Mandate

SRF-Mitarbeitende haben grundsätzlich das Recht, einer Partei oder Vereinigung, einem Verein oder Verband anzugehören, unter gewissen Bedingungen ein öffentliches Amt zu bekleiden oder sich darum zu bewerben. Sie haben ihre Vorgesetzten über ihre Mitgliedschaften zu informieren und vor allfälligen Bewerbungen abzuklären, ob das Amt mit einer Anstellung bei SRF vereinbar ist (Bringschuld). Die Abteilungsleitung beziehungsweise die Chefredaktionen können in begründbaren Fällen Ausstandmassnahmen anordnen oder bestimmen, dass ein Amt mit der beruflichen Tätigkeit, dem Ansehen und der Unabhängigkeit von SRF unvereinbar ist. Allgemein gilt: Je eher ein Amt oder Mandat in die Nähe der Berichterstattung von SRF rückt, desto eher ist davon Abstand zu nehmen. Ausgeschlossen sind in jedem Fall Ämter und Mandate im Bereich der eigenen publizistischen Tätigkeit.

Meistens unproblematisch sind Ämter in lokalen Institutionen (zum Beispiel Einsitz in die Exekutive einer kleinen Gemeinde oder in eine Schulkommission). Dasselbe gilt im familiären Kontext, zum Beispiel für ein Mandat in einer Familien-AG. Nicht verweigert werden kann die Zustimmung, wenn Mitarbeitende von einer Behörde zur Annahme eines öffentlichen Amtes verpflichtet werden. Gleichwohl gilt auch für solche Engagements die Meldepflicht.

Publizistisch Tätige können einer politischen, wirtschaftlichen, kulturellen, sportlichen oder religiösen Vereinigung (Partei, Verein, Verband etc.) als einfaches Mitglied angehören. Sie wahren aber ihre Unabhängigkeit und verzichten auf Mandate (Parlamentsmandate, Exekutivämter, Repräsentationsaufgaben, VR-Mandate, Beratungstätigkeiten, Werbeaktionen u. ä.). Es gelten die SRF-Ausstandregeln (siehe dazu auch 11.3 Politische und ideelle Interessenkonflikte und 11.4 Ausstandregeln).

Zulässig sind Engagements und Mandate in journalistischen Berufsverbänden oder in Organisationen, die sich für die Meinungsäusserungs- und Medienfreiheit engagieren. Für Funktionsträgerinnen und -träger gelten bei der Berichterstattung die SRF-Ausstandregeln (siehe 11.1 Offenlegung von persönlichen Interessenbindungen).

Version: 2024.1.3 18.11.2024