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12.4

Zugriff auf Material anderer, Verwendung von Fremdmaterial

SRF-Journalistinnen und -Journalisten haben Zugriff auf Material, das andere im Unternehmen bereitgestellt haben. Publiziertes Material steht grundsätzlich allen zur Verfügung, ausser Restriktionen sind speziell vermerkt. Rohmaterial darf nur nach Absprache mit der Autorin, dem Autor oder der verantwortlichen Redaktion verwendet werden.

Vor der Verwendung von fremdem Material sind Hinweise auf allfällige Restriktionen zu beachten, zum Beispiel Einschränkungen aufgrund von Persönlichkeitsschutz oder Urheberrecht.

Ob frei zugängliches Material (vor allem im Internet) urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ist oft schwierig zu beurteilen. Urheberrechtlich geschütztes Material können wir nur ausnahmsweise ohne Einwilligung der Urheberin beziehungsweise des Urhebers verwenden: nämlich dann, wenn es im Rahmen eines Zitats oder zwecks aktueller Berichterstattung verwendet wird. Die entsprechenden Voraussetzungen sind gesetzlich umschrieben und müssen berücksichtigt werden. Bei Fragen gibt der SRF-Rechtsdienst Auskunft.

Version: 2024.1.1 04.03.2024