12.3
Publizistische Verantwortung bei Mehrfachnutzung (Fachprinzip)
Auch bei der Mehrfachnutzung unserer publizierten Inhalte in verschiedenen Kanälen muss die publizistische Verantwortung geregelt sein.
Wenn Inhalte von einem (Erst-)Kanal für die Publikation auf anderen Kanälen umgesetzt werden, bedarf dies besonderer redaktioneller Sorgfalt bei der Titelsetzung, Schlagzeilen, der Anmoderation, beim Lead, bei Kürzungen sowie Ergänzungen. Es braucht deshalb klare Absprachen und Regeln zwischen den Teams, den Autor:innen und den Abnehmer:innen. Wenn immer möglich soll die Urheberin oder der Urheber des «Originalprodukts» vor der Publikation der entsprechenden Adaption kontaktiert werden. Bei zeitkritischen Publikationen, wo dies nicht möglich ist, besteht eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Autorin oder den Autor sowie die Person, die das Produkt abnimmt.
Version: 2024.1.3 18.11.2024