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12.2

Redaktionelle Bearbeitung

Redaktionen können Texte und Berichte ihrer Mitarbeitenden kürzen, ergänzen oder umformulieren. Die Autorin respektive der Autor ist bei Änderungen nach Möglichkeit beizuziehen.

Es ist darauf zu achten, dass sich bei Änderungen keine inhaltlichen Fehler einschleichen, insbesondere beim Verknappen der Aussagen in Moderation, Schlagzeilen, Trailern, Presseankündigungen oder Titelsetzungen. Kürzungen dürfen keine Abmachungen mit Protagonistinnen und Protagonisten verletzen. Das Gebot des Best Argument muss eingehalten werden.

Version: 2024.1.1 04.03.2024