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11.11

Auskünfte an Medienschaffende

Wir unterscheiden die aktive Bewerbung von SRF-Inhalten – die alle publizistisch tätigen Mitarbeitenden etwa über die sozialen Medien betreiben dürfen – und die Beantwortung von Medienanfragen.

Falls publizistische Mitarbeitende direkte Anfragen von Medien erhalten, informieren sie vor ihrer Rückmeldung die Medienstelle, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Medienstelle entscheidet in Absprache mit den Vorgesetzten, inwiefern Redaktionsleitende, Moderatorinnen, Produzenten, Redaktorinnen oder andere Auskünfte erteilen dürfen.

Die Redaktionen informieren den Bereich Media Relations vorab, wenn sie Medienmitteilungen zu aktuellen Beiträgen mit Primeur-Charakter (Avisierung von Agenturen etc.) selbständig verfassen.

Version: 2024.1.3 18.11.2024