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13.4

Umgang mit Löschbegehren

Das Onlineangebot von SRF ist dauerhaft abrufbar. Dieses digitale Archiv ist von öffentlichem Interesse: Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gehört zur freien Meinungsbildung auch der Anspruch, Ereignisse der Vergangenheit recherchieren zu können.

SRF ist immer wieder konfrontiert mit Begehren von Personen, die eine Löschung eines älteren, sie betreffenden Onlinebeitrags fordern. Auf solche Begehren reagiert SRF bewusst restriktiv. Wir schliessen eine Löschung grundsätzlich aus, denn SRF gewichtet das öffentliche Interesse an der Archivfunktion seines Onlineangebots höher als den individuellen Schutz der Persönlichkeit: Gemäss EGMR nehmen Medien ihre Aufgabe auch dadurch wahr, dass sie frühere Onlinebeiträge für interessierte Mediennutzende verfügbar halten. Die Anonymisierung eines Onlinebeitrags ist möglich, bleibt aber die absolute Ausnahme.

Macht eine Person geltend, dass ein älterer Onlinebeitrag sie heute in ihrer Persönlichkeit widerrechtlich verletzt, prüft SRF die Anonymisierung des Beitrags. Dazu zieht die Redaktion immer den SRF-Rechtsdienst bei, der die Einzelfallbeurteilung vornimmt und zusammen mit der zuständigen Chefredaktion respektive der betroffenen Abteilungsleitung über das Begehren entscheidet.

Anonymisieren wir im Ausnahmefall einen Beitrag, machen wir dies online transparent und vermerken dies entsprechend im Archiv, um eine Wiederverwendung auszuschliessen.

Version: 2024.1.3 18.11.2024