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9.4

Verdeckte Recherche, Identität im Internet

Bei Recherchen in sozialen Medien, Onlineforen oder Chatrooms (siehe 11.9 Private Aktivitäten im Internet) gilt die Pflicht zur Selbstdeklaration nur, wenn Journalistinnen oder Journalisten eine aktive Rolle übernehmen und zum Beispiel eine Diskussion in eine bestimmte Richtung lenken. Wer sich tarnt, verstösst gegen das Lauterkeits- und Transparenzgebot. In Foren, in denen es üblich ist, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer anonym auftreten, können das auch SRF-Mitarbeitende tun.

Verdeckte Recherchen sind bloss ausnahmsweise zulässig. Und zwar dann, wenn ein Thema von hohem öffentlichem Interesse ist und die Informationen anders nicht erhältlich sind. Verdeckte Recherchen müssen von den Chefredaktionen vorab bewilligt werden. Das gilt ebenfalls für Mitarbeitende, die ausnahmsweise als Touristinnen, Touristen oder unter einem anderen Titel in ein Land reisen, weil Visa für Journalistinnen und Journalisten über lange Zeit und ohne zu akzeptierende Gründe verweigert werden.

Version: 2024.1.3 18.11.2024