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7.6

Transparenz bei Inszenierungen

Das Gebot von Transparenz gilt in journalistischen Formaten auch bei «Pseudo-Livesituationen» und Inszenierungen.

  • In den Formaten von SRF gibt es keine Pseudo-Liveschaltungen. Es wird nicht der Eindruck erweckt, dass Interviews oder Gespräche in einer Sendung live stattfinden, wenn sie aufgezeichnet wurden. Unproblematisch sind Beiträge, die formal Livecharakter haben, aber eindeutig als Aufzeichnungen angekündigt werden (zum Beispiel «Vor der Sendung habe ich mit unserer Korrespondentin gesprochen.»).
  • Wenn es in Reportagen oder Dokumentarfilmen unvermeidbar ist, Szenen (beispielsweise mit Schauspielerinnen und Schauspielern) nachzustellen, muss das transparent gemacht oder fürs Publikum klar erkennbar sein. Voraussetzung für die Zulässigkeit solcher Inszenierungen ist, dass die Ereignisse tatsächlich stattgefunden haben.

Beim Einsatz von Algorithmen und/oder künstlicher Intelligenz in unseren journalistischen Angeboten halten wir uns an die im Kapitel 8 Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI) definierten Grundsätze.

Version: 2024.1.3 18.11.2024