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Index

7.1

Quellenprüfung

Für die Publikation einer Nachricht brauchen wir eine zweifelsfrei autorisierte, legitimierte und nachprüfbare Quelle. Haben wir diese nicht, gilt bei SRF im Grundsatz die Zwei-Quellen-Regel. Das heisst, für die Publikation von Informationen sind in der Regel zwei gleichlautende, voneinander unabhängige Quellen notwendig.

Eine Ausnahme gilt bei unbestätigten Meldungen von hoher Relevanz, die auf seriösen Onlineportalen, im internationalen Broadcast und in sozialen Netzwerken prominent behandelt werden: Hier können wir unter zwingender Angabe der Quelle auch publizieren, wenn diese eine Quelle glaubwürdig und die Nachricht plausibel ist. Gleichzeitig müssen wir die entsprechende Meldung überprüfen und nachrecherchieren (siehe 8 Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI))

Auch bei gedruckten Interviews aus glaubwürdigen Quellen ist keine zweite Quelle nötig.

Mit Quellenangabe veröffentlichte polizeiliche und amtliche Mitteilungen müssen in der Regel nicht nachrecherchiert werden.

Bei Breaking News und sich rasch entwickelnden und verändernden Nachrichtensituationen stellen wir besonders hohe Ansprüche an die Quellentransparenz. Gleichzeitig ist hier besondere Vorsicht beim Umgang mit Quellen, Bild-, Video- und Tonmaterial aller Art geboten (siehe 7.2 Faktencheck und Umgang mit Verschwörungstheorien).

Auf Gerüchte gehen wir nur in begründbaren Ausnahmefällen ein. Es muss sich dabei um wirklich wichtige Themen handeln, die grosse Beachtung finden. Wir berichten darüber sachlich, kurz und zurückhaltend. Wir verweisen dabei konsequent auf unsere Quellen und machen unmissverständlich transparent, dass es sich um Gerüchte handelt. Wir vermeiden Spekulationen auf der Basis eines Gerüchts.

Grundsätzlich gilt: Je schwieriger und unzuverlässiger die Quellenlage, desto wichtiger ist das Gebot, Transparenz herzustellen. Umstrittene Fakten sind als solche darzustellen. Ebenfalls umgehen wir die Zwei-Quellen-Regel nur zurückhaltend und nur nach kritischer Reflexion. Diese Grundsätze sind wichtig, da Falschmeldungen unserer Glaubwürdigkeit schaden.

Version: 2024.1.3 18.11.2024