5.2
Tötungsdelikte und Suizide
Über Tötungsdelikte, besonders solche innerhalb einer Familie, berichten wir zurückhaltend: In der aktuellen Berichterstattung befragen wir keine nahen Angehörigen sowie keine Nachbarinnen und Nachbarn. Wir bilden keine Gerüchte ab, nennen keine Namen und zeigen keine Fotos von Täterinnen, Tätern und Opfern. Eine Ausnahme kann gemacht werden bei einem öffentlich aufgestellten Gedenkfoto eines Opfers.
Über Suizide berichten wir nicht. Ausnahmen sind möglich:
- Wenn die Tat öffentlich war (beispielsweise Selbstverbrennung in der Öffentlichkeit)
- Wenn die Tat mit anderen Straftaten kombiniert war (zum Beispiel Entführung)
- Wenn es sich um eine in der Öffentlichkeit bekannte Person handelt
Wir verzichten darauf, Details über die Art des Suizids zu erwähnen, und zeigen auch nicht den Ort des Geschehens wie beispielsweise die Brücke, von der sich jemand in den Tod gestürzt hat.
Version: 2024.1.3 18.11.2024