4.11
Produktvergleiche
Es gehört zum Serviceangebot von SRF, in einzelnen Formaten konkrete Produkte miteinander zu vergleichen, wenn solche Produkt- oder Dienstleistungsvergleiche für das Publikum von Interesse und/oder Nutzen sind. Dabei gilt der Grundsatz, dass wir alles unterlassen, was uns als (indirekte) Werbung für diese Produkte ausgelegt werden könnte. Unzulässig sind Produktvorstellungen beziehungsweise -vergleiche in den aktuellen Informationsangeboten.
Wer mit produktkritischen Berichten in den marktwirtschaftlichen Wettbewerb eingreift, untersteht einer erhöhten Sorgfaltspflicht (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG). Eine kritische Betrachtung von Produkten und Angeboten ist zulässig und journalistisch geboten. Sachlich falsche, irreführende oder unnötig herabsetzende Kritik an Produkten oder Dienstleistungen kann grossen wirtschaftlichen Schaden anrichten. Wer einzelne Produkte oder Unternehmen herausgreift, um allgemeine oder branchenspezifische Eigenschaften zu kritisieren oder anzupreisen, handelt möglicherweise unlauter.
Medienschaffende dürfen sich nicht instrumentalisieren lassen: Wenn eine Anbieterin oder ein Anbieter im Interview schlecht über die Konkurrenz redet, dürfen wir das nicht einfach im Raum stehen lassen. Gegebenenfalls ist auch die kritisierte Konkurrenz zu befragen, um auch deren Standpunkt einzubringen. Wenn unter mehreren gleich guten oder schlechten Produkten eines herausgegriffen wird, «pars pro toto», müssen wir die Auswahl begründen. Ausserdem ist mindestens ein knapper Hinweis auf die übrigen Produkte erforderlich. Ist eine umfassende Gesamtschau angesichts der grossen Anzahl Produkte oder Anbieterinnen und Anbieter nicht möglich oder zumutbar, müssen wir dies erwähnen.
Version: 2024.1.3 18.11.2024