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4.10

Berichterstattung über Werbe- und Sponsoring­kundschaft

Werbe- und Sponsoringkundschaft sowie Medienpartnerinnen und -partner erhalten keine bevorzugte Behandlung im Programm. Buchungen und Partnerschaften dürfen nicht mit redaktionellen Auflagen in den Programminhalten verbunden sein.

Medien-, Verlags- und Veranstaltungspartnerschaften gehen wir nur ein, wenn gewährleistet ist, dass sie eine unabhängige Berichterstattung sowie die freie Themen- und Themenzugangswahl nicht gefährden.

Version: 2024.1.3 18.11.2024