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4.9

Berichterstattung in eigener Sache

Über die SRG und SRF, also in eigener Sache, berichten wir zurückhaltend im Ausmass und bewusst nüchtern in der Tonalität. Wir gelten hier in den Augen des Publikums zwangsläufig als befangen.

Grundsätzlich gelten dieselben Kriterien wie bei der Berichterstattung über andere Unternehmen und Institutionen: Entscheidend sind der Neuigkeitsgehalt und die Relevanz.

Wir thematisieren – wenn es sich anbietet oder gar als nötig erweist – bewusst unsere journalistischen Kriterien, medienethischen Überlegungen und Handwerkliches. Wir erklären, wie wir arbeiten, auswählen und gewichten. Wir schaffen so als Service-public-Medienhaus gegenüber dem Publikum Transparenz über unser Tun (zum Beispiel Berichterstattung über Terrorismus, Umgang mit Fake News, Hate Speech, Geiselnahmen, Corona-Zahlen).

Die Berichterstattung über interne Vorgänge ist mit den Chefredaktionen abzusprechen. Alle Publikationen oder Sendungen über die SRG oder SRF werden von einem Mitglied der Chefredaktionen gegengelesen und freigegeben.

Version: 2024.1.3 18.11.2024