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4.4

Analysen, Kommentare

Die Newsanalyse ist ein klassisches journalistisches Element. Sie bietet einen Mehrwert gegenüber der rein nachrichtlichen Berichterstattung. Zudem hilft sie dem Publikum, die Bedeutung eines Ereignisses oder einer Entwicklung zu situieren und die Problematik einzuschätzen. Die Newsanalyse gibt es als kurze, rasche Ersteinschätzung oder in der ausführlicheren Form als fundierte Analyse. Sie ist als reine Textform (schriftlich oder gesprochen) oder als Q & A denkbar, ebenso als Duplex/Moderationsgespräch in einer Sendung, in einem Podcast und schliesslich auch in der Version eines Analysevideos/Erkläraudios.

Newsanalysen setzen eine hohe themenspezifische Kompetenz voraus. Sie stammen deshalb in aller Regel von Kolleginnen und Kollegen mit speziellem Fachwissen, Korrespondentinnen und Korrespondenten oder von den für ein thematisches Dossier zuständigen Fachredaktorinnen und -redaktoren.

Newsanalysen enthalten die zum Verständnis zwingend erforderlichen Sachinformationen. Sie geben die Einschätzung der Autorenschaft auf Basis ihrer Erfahrungen und Sachkenntnisse wieder. Doch im Vordergrund stehen Argumente, die dargelegt, begründet und gegeneinander abgewogen werden. Aus dieser Abwägung dürfen Schlüsse gezogen werden. Es geht jedoch nicht um persönliche Meinungen oder Ansichten.

Kommentare kommen bei SRF nur ausnahmsweise vor. Sie sind grossen Themen von grundsätzlicher Bedeutung aus dem In- und Ausland vorbehalten. Denkbar sind sie in den nationalen Formaten sowie in den Regionaljournalen (und entsprechend auch online), etwa nach bedeutsamen Wahlen und Abstimmungen. Nicht erlaubt sind Kommentare in der Form von Abstimmungs- oder Wahlempfehlungen.

Im Unterschied zur Newsanalyse fliesst beim Kommentar die Einschätzung der Autorin oder des Autors stärker ein. Sie soll aber stets transparent dargelegt und argumentativ begründet werden. Die persönliche Meinung tut dabei nichts zur Sache.

Wir verzichten gänzlich auf Kommentare mit Aufruf- oder Forderungscharakter (zum Beispiel «Der Bundesrat muss jetzt …» oder «Washington darf nicht …»). Was bei Newsanalysen gilt, gilt ebenso bei Kommentaren: Sie werden von dossierfesten Personen verfasst. Wenn es weniger auf fachspezifisches Wissen ankommt als auf grundsätzliche Überlegungen und Haltungen, sind auch Personen mit Führungsverantwortung (Redaktionsleitung, Chefredaktionen) legitimiert, zu kommentieren.

Kommentare werden stets von einem Mitglied einer Chefredaktion gegengelesen und müssen vor der Publikation gutgeheissen werden.

Für Blogs und Wortmeldungen in sozialen Kanälen gelten diese Regeln im Grundsatz ebenfalls. Auch hier verzichten wir auf rein persönliche Äusserungen und treten mit journalistischer Haltung auf: kritisch, pointiert, aber auch professionell-sachlich. Argumente, Einschätzungen und nicht blosse Meinungen stehen im Vordergrund. Selbst in der Kürze der Formate wird eine minimale Begründung angestrebt.

Bei Kurzwortmeldungen in sozialen Kanälen ist Gegenlesen häufig nicht praktikabel. Für die Verfasserinnen und Verfasser von Kurzmeldungen bedeutet dies eine besondere Verpflichtung, den Inhalt und den Text sorgfältig und selbstkritisch zu kontrollieren. Auch in dieser Situation gilt: Qualität geht vor Schnelligkeit.

Version: 2024.1.3 18.11.2024