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2.6

Sperrfristen

Sachlich gerechtfertigte Sperrfristen sind einzuhalten. Das gilt besonders bei Fristen, die den Medien Zeit zur Vorbereitung einräumen, beispielsweise für die Erläuterung eines Berichts oder einer Ankündigung in einer Medienkonferenz. Das Respektieren von Sperrfristen kann entscheidend sein für das Vertrauen zwischen Informationsquellen und unseren Redaktionen und ermöglicht uns oft erst den Zugang zu Vorabinformationen.

Sperrfristen, die nur dazu dienen, bestimmte Medien gegenüber anderen zu bevorzugen, erachten wir als nicht gerechtfertigt. Finden wir eine Sperrfrist unbegründet, nehmen wir frühzeitig Kontakt mit der herausgebenden Institution auf, damit sie auch andere Medien entsprechend benachrichtigen kann.

Wenn zahlreiche andere Medien mit einem breiten Publikum Sperrfristen brechen, sind auch wir nicht mehr an diese gebunden.

Vor der Verletzung einer Sperrfrist sprechen wir uns wenn immer möglich SRF-weit ab. In solchen Fällen ist jeweils die vorgesetzte Person zu konsultieren.

Version: 2024.1.3 18.11.2024