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11.9

Private Aktivitäten im Internet

Internet und Social Media bieten gute Möglichkeiten, sich und die eigene Arbeit einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren und mit den User:innen zu interagieren. Wer sich als Mitarbeiter:in  von SRF auf den digitalen Plattformen bewegt, exponiert sich zwangsläufig, denn die private und die berufliche Aktivität vermischen sich in der Wahrnehmung anderer Userinnen und User. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch die Anzahl Follower:innen ist oder ob ein Account privat gestellt ist. Wenn publizistisch tätige Mitarbeitende mit ihren Posts den Eindruck vermitteln, sie seien bei einem Thema befangen, wecken sie Zweifel an der Unabhängigkeit der SRF-Berichterstattung und gefährden so die publizistische Unabhängigkeit von SRF.

Je nach Funktion bei SRF (zwei Kreise, siehe unten) gilt für die Mitarbeitenden und die Führungskräfte eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei ihren Aktivitäten im digitalen Raum. Abzuwägen sind folgende Fragen: Was ist Ausdruck meiner Persönlichkeit vs. womit mache ich mich abhängig oder angreifbar? Wo hört meine persönliche Begeisterung auf und schlägt in werberische Tätigkeit oder gar Parteinahme um? Wann bin ich Teil einer ideellen Kampagne?

Wer bei SRF-Einfluss auf das publizistische Angebot hat, hält kritische Distanz. Die journalistischen Grundsätze von SRF gelten auch für die privaten Social-Media-Aktivitäten. Das gilt insbesondere gegenüber jeglichen Gruppierungen, deren Forderungen einen politischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Kerninhalt haben. Insbesondere Wahl- und Abstimmungsempfehlungen sind nicht zulässig.

Grösste Zurückhaltung ist im eigenen journalistischen Fachbereich geboten, sei dieser im Informations-, Kultur-, Sport- oder Unterhaltungsbereich.

Je stärker Mitarbeitende das publizistische SRF-Angebot prägen, desto ausdrücklicher gelten die geschilderten Grundsätze.

Wir unterscheiden daher zwei Kreise von Mitarbeitenden:

  1. Mitarbeitende und Führungskräfte, die in jeglicher Form Einfluss auf Inhalt, Gestaltung und/oder Präsentation des publizistischen Angebots von SRF haben. Dazu gehören auch alle Mitarbeitenden und Führungskräfte, die in der Öffentlichkeit das Unternehmen repräsentieren, insbesondere die Mitglieder der Geschäftsleitung und die Unternehmenssprecherinnen und -sprecher.
  2. Alle übrigen Mitarbeitenden und Führungskräfte, die keinen Einfluss auf das publizistische Angebot von SRF haben und in der Öffentlichkeit nicht als Personen wahrgenommen werden, die SRF repräsentieren.

Für Kreis 1 gelten die oben genannten Grundsätze und Einschränkungen für private Aktivitäten im Internet vollumfänglich.

Für Kreis 2 gelten diese Einschränkungen grundsätzlich nicht. Als SRF-Mitarbeitende wissen sie aber, dass auch sie als Teil des Unternehmens wahrgenommen werden und daher ihre Aktivitäten mit SRF in Verbindung gebracht werden können. Sie sind sich der Wichtigkeit der publizistischen Unabhängigkeit bewusst und können sich freiwillig an den oben formulierten Grundsätzen der Sorgfalt und der kritischen Distanz orientieren.

Version: 2024.1.3 18.11.2024